Die Kanzlei Weiß pp. wird in erster Linie im Auftrag von Privatpersonen, Freiberuflern sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Rechtsformen tätig. Hierfür stehen Fachanwälte für Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zur Verfügung. Für die Mandanten stehen die Anwälte dabei in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjährige Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen zur Verfügung. Neben der allgemeinen Beratungstätigkeit und außergerichtlichen Konfliktlösung nehmen die Rechtsanwälte für die Mandanten Aufgaben der Prozessvertretung an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zur Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen wahr.